In Deutschland gilt für das Fahren mit Anhänger grundsätzlich ein Tempolimit von 80 km/h, doch unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Verkehrsbehörde eine 100er-Zulassung für Autobahnen und Kraftfahrstraßen erteilen. Wir haben für Sie zusammengestellt, welche technischen Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wie Sie eine Tempo-100-Plakette erhalten.
Voraussetzungen für Fahrzeug und Anhänger:
Die 100 km/h-Erlaubnis kann sowohl für PKW als auch für andere mehrspurige Kraftfahrzeuge (z. B. ein Wohnmobil) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t gelten. Die folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:
- Das Zugfahrzeug muss mit einem ABS-System ausgestattet sein
- Die Reifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
- Die Reifen des Anhängers sind für 120 km/h ausgelegt und haben mindestens den Geschwindigkeitsindex L
- Die Tempo-100-Plakette muss an das Heck des Anhängers angebracht werden (Aufkleber-Pflicht)
Masseverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug:
Neben den Grundvoraussetzungen müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug für die 100 km/h-Erlaubnis eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers hängt dabei vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:
- 0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
- 1,1 bzw. 1,2 für gebremste Anhänger mit hydraulischem Stoßdämpfer
Der Wert 1,2 darf in Anspruch genommen werden, wenn folgende Ausstattung vorliegt:
- Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem / Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
- Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
Für gebremste Anhänger gilt außerdem: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast und Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Wenn das tatsächlich zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert überschreitet, muss der Anhänger abgelastet werden. Achten Sie außerdem auf die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs (steht im Fahrzeugschein). Mehr zum Thema Anhängelast finden Sie hier.
Welchen Anhänger darf ich mit meinem Zugfahrzeug ziehen?
Anbei finden Sie drei Beispiele für die Berechnung der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers sowie der Masse des Zugfahrzeugs:
Beispiel 1: Gesamtmasse bei ungebremsten Anhänger
- Faktor X = 0,3
- Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.800 kg
- 1.800 kg x 0,3 = 540 kg (max. zulässige Gesamtmasse des Anhängers)
Beispiel 2: Gesamtmasse bei gebremsten Anhänger
- Faktor X = 1,1
- Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.800 kg
- 1.800 kg x 1,1 = 1.980 kg (max. zulässige Gesamtmasse des Anhängers)
Beispiel 3: Masse des Zugfahrzeugs bei gebremsten Anhänger
- Faktor X = 1,1
- Max. zulässige Gesamtmasse des Anhängers = 1.500 kg
- 1.500 kg / 1,1 = 1.363 kg (Leermasse des Zugfahrzeugs)
Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an!
Wie und wo erhalten ich die 100km/h-Zulassung?
Um mit dem Anhänger 100 km/h auf der Autobahn fahren zu dürfen, müssen Sie die Voraussetzungen bei einer TÜV-Station oder z. B. DEKRA prüfen und bestätigen lassen und anschließend die erforderliche Tempo-100-Plakette bei Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde beantragen.
Wenn alle Kriterien erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie dort den Aufkleber für die Tempo-100-Erlaubnis und die Fahrzeugpapiere werden entsprechend abgeändert.
Zu beachten: Die bestehende 100 km/h-Zulassung für den Anhänger ist grundsätzlich nur in Deutschland gültig. Wenn Sie mit dem Anhänger ins Ausland fahren, gelten die nationalen Verkehrsvorschriften. Informieren Sie sich daher im Vorhinein über die geltenden Vorschriften.